Wir beraten seit über einem Jahrzehnt private Bildungseinrichtungen bei der Gründung und im laufenden Betrieb. Dabei stellt die Finanzierung von Ersatzschulen einen unserer Schwerpunkte dar. Der Anspruch auf Bezuschussung von Ersatzschulen ergibt sich aus den schulgesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer. Um die Finanzierung einer Schule zu sichern, ist es allerdings wichtig zu wissen, welche Kosten refinanzierbar sind und wie Kosten vollständig anzusetzen sind. Wir unterstützen Schulträger bei der Erstellung von Haushaltsplänen und Jahresrechnungen, bei den Personalkosten oder dem Raumprogramm.
Gern beraten wir Sie bei allen Themen rund um die Privatschulfinanzierung
Die Erstellung von Jahresrechnungen stellt einen unserer Schwerpunkte dar. Träger von Ersatzschulen sind verpflichtet, Jahresmeldungen in JADE zu erstellen und zu übermitteln. Allerdings stellt das Lesen und Verstehen des JADE-Formular viele Anwender vor eine Herausforderung.
Deshalb unterstützen wir Sie dabei, möglichst vollständig Ihre Ausgaben anzusetzen, welche Gelder als Einnahmen anzugeben und welche Ausgaben refinanzierbar sind und wie mit Pauschalen zu verfahren ist, wenn diese nicht ausgeschöpft wurden.
Nach § 105 Abs. 1 SchulG NW haben genehmigte Ersatzschulen Anspruch auf die zur Durchführung ihrer Aufgaben und zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderlichen Zuschüsse des Landes (Artikel 8 Abs.4 S. 3 LV NW) nach näherer Bestimmung dieses Abschnitts. Gemäß § 106 Abs. 1 SchulG NW werden die erforderlichen Landeszuschüsse den Schulträgern entweder auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben oder diesen Rechnung tragenden Kostenpauschalen gewährt. Die Zuschüsse bemessen sich mit Ausnahme der Kostenpauschalen nach dem Haushaltsfehlbetrag der Ersatzschule. Als Haushaltsfehlbetrag gilt der Betrag, um den bei Rechnungsabschluss die fortdauernden Ausgaben höher als die fortdauernden Einnahmen der Schule sind.
Ein wichtiger Bestandteil der Jahresrechnung ist das Raumprogramm. Besonders bei Schulträgern mit kleinen Klassengrößen oder sinkenden Schülerzahlen ist dieser Punkt von großer Bedeutung für die Höhe der Landeszuschüsse. Die Bezirksregierungen refinanzieren immer nach der für sie günstigsten Variante. Das ermittelte Raumprogramm ist maßgeblich für die Miete, die Bewirtschaftungspauschale, den NBW 1970, die Hausmeisterpauschale sowie für die Pauschalen für die Instandhaltung und Pflege von Außenanlagen.
Unabhängig davon, ob Sie Unterstützung bei einer Schulgründung oder im laufenden Betrieb wünschen, durch unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Privatschulfinanzierung bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung bei allen Fragen zu diesem Thema.
Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.