Das Privatschulrecht beinhaltet eine Vielzahl von verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Themen um die Privatschule. Deren Errichtungs- und Betriebsgarantie ist unmittelbar im Grundgesetz (Art. 7 Abs. 4, 5 GG) verankert. Die Privatschule in Form der Ersatzschule erfüllt den öffentlichen Bildungsauftrag und ist eine wichtige Säule neben der öffentlichen Schule. Aufgrund langjähriger Erfahrungen beraten wir Schulträger von Privatschulen und Gründungsinitiativen bundesweit. In diesem Zusammenhang bildet das komplexe Genehmigungs- und Anerkennungsverfahren der Ersatzschule einen wesentlichen Teil unserer Tätigkeit.
Gern beraten wir Sie bei allen Themen rund um das Privatschulrecht
Privatschulen (Ersatzschulen) beanspruchen unmittelbar aus der Verfassung eine landesspezifische Ersatzschulfinanzierung, die die wesentlichen Betriebsausgaben eines Schulträgers abdeckt und damit die Existenz von Privatschulen sicherstellt. Wenige Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, verzichten auf eine Wartefrist, so dass die Privatschule ab Betriebsbeginn die Ersatzschulfinanzierung in voller Höhe erwarten kann.
Deshalb haben wir uns neben dem Thema der Genehmigung einer Privatschule auch auf die Ersatzschulfinanzierung spezialisiert, um Schulträger von Anfang an auf eine wirtschaftlich solide Basis zu stellen. Die Erstellung von Haushaltsplänen und Jahresrechnungen für Privatschulen sowie die entsprechende Beratung mit dem Ziel, die vorhandenen Ersatzschul-Finanzmittel möglichst auszuschöpfen, ist einer unserer Schwerpunkte.
Zu den Privatschulen gehören auch Ergänzungsschulen, die vor allem in ihrer pädagogischen Ausgestaltung frei sind und eben nicht an die Richtlinien und Lehrpläne des entsprechenden Landes gebunden sind. Eine weitere Form der Privatschule ist die Gesundheitsschule, die entsprechend der jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung eine Ersatz- oder eine Ergänzungsschule sein kann. In manchen Bundesländern wird der Versuch unternommen, Gesundheitsschulen überhaupt nicht als Schule zu definieren.
Die Erstellung von Haushaltsplänen und Jahresrechnungen für Privatschulen sowie die entsprechende Beratung ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir unterstützen Sie dabei, Ersatzschulfinanzmittel möglichst vollständig auszuschöpfen. Darüber hinaus beraten wir Schulträger zu allen Fragen rund um Unterrichtsgenehmigungen, Raumprogramm, Schulverwaltung oder Schulgebäude.
Durch unsere umfassende Erfahrung mit Bildungseinrichtungen und durch die langjährige Tradition der Kanzlei in Bezug auf Privatschulen bieten wir eine umfangreiche und sehr kompetente Beratung um das gesamte Thema Privatschule.
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