Der Begriff „Subvention“ ist in Deutschland gesetzlich nicht definiert und es besteht kein allgemeines Subventionsgesetz. Nach der Rechtsprechung der Bundesgerichte handelt es sich bei Subventionen um freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, die zur Erreichung eines bestimmten, im öffentlichen Interesse gelegenen Zweckes gewährt werden sollen. „Beihilfen“ werden ebenso definiert, allerdings wird dieser Begriff im Europarecht verwendet. Wir unterstützen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Beantragung von Subventionen oder Beihilfen, Anträge zu optimieren und somit Mittel auszuschöpfen. Des Weiteren beraten wir Sie im Falle der Ablehnung eines Zuwendungsbescheids sowie bei Rückforderungen von gewährten Mitteln.
Gern beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die Themen Zuschüsse & Subventionen
In Deutschland können Förderprogramme beantragt werden, die von der EU, vom Bund oder von den einzelnen Bundesländern aufgelegt wurden. Allgemeine Stellen, bei denen öffentliche Fördermittel beantragt werden können, gibt es nicht. Fast jedes Programm muss bei einer anderen Institution beantragt werden, die Antragsverfahren für die jeweiligen Programme sind unterschiedlich. Wir analysieren für Sie, welches Förderprogramm für Ihr Unternehmen das Richtige ist und helfen dabei, die entsprechenden Anträge auszufüllen und gegebenenfalls erforderliche Haushaltspläne und Jahresrechnungen zu erstellen.
Bis auf wenige Ausnahmen besteht kein unmittelbarer Rechtsanspruch auf Erteilung von Subventionen. Allerdings sind staatliche Institutionen an den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und die rechtmäßige Durchführung der Subventionsverfahren gebunden.
Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen bei Rückforderungen von Subventionen. Rechtmäßige Zuwendungsbescheide können widerrufen werden. Stellt sich zum Beispiel heraus, dass Zuwendung überhaupt nicht, nicht alsbald nach Erbringung, nicht mehr für den in dem Zuwendungsbescheid bestimmten Zweck verwendet werden oder Auflagen nicht fristgerecht erfüllt wurden, können Behörden auch nachträglich die geleisteten Subventionen zurückfordern. Rechtswidrige Subventionsbescheide können ebenfalls für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Wir beraten Sie über die Anfechtungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Ob die Analyse geeigneter Förderprogramme, Beantragung von Subventionen oder Beihilfen, Beratung bei Ablehnung eines Zuwendungsbescheids sowie bei Rückforderungen: durch unsere Spezialisierung auf das Verwaltungsrecht und langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung bei allen Fragen rund um die Themen Subventionen und Beihilfen.
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