In einem Beitrag vom WDR (29.05.2020) erklärt Frau Rechtsanwältin Magdalena Schäfer, dass Arbeitgeber aus Datenschutzgründen kein Recht haben, Personalakten von früheren Arbeitgebern einzusehen oder anzufordern. Auch bei Nachfragen dürften diese lediglich allgemeine Auskünfte erteilen, wie etwa zur Dauer des Arbeitsverhältnisses. Allerdings hätten Bewerber die Pflicht, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Quelle: WDR, 29.05.2020, https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/mordverdacht-kita-viersen-rechtslage-100.html