Für die Ausstattung von Alltagsschutzmasken, Schutzausrüstungsgegenständen sowie Desinfektionsmitteln und Hygieneartikeln erhalten Ersatzschulen in NRW zusätzliche Haushaltsmittel, wie das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) in einem Schreiben vom 14. Juli 2020 den Bezirksregierungen mitteilte. Dabei werde der erhöhte Bedarf von Förderschulen und Schulen für Kranke gesondert berücksichtigt.
Das jeweils für die Schulen festgelegte Budget für Desinfektionsmittel und Hygienegegenstände richte sich nach der Schulgröße (Schülerzahl auf Basis der ASD 2019).
Die Mittel würden außerhalb der Ersatzschulfinanzierung bereitgestellt und könnten von den Schulträgern nach Vorlage entsprechender Belege (die Mittel sind zweckgebunden) bis zur Höhe des ausgewiesenen Budgets bei den Bezirksregierungen abgerufen werden.
Mit diesen einmalig bereitgestellten zusätzlichen Haushaltsmitteln könnten Ersatzschulen aufgrund von Corona steigende Bedarfe finanzieren, die ansonsten aus der Sachkostenpauschale zu bestreiten wären.
Quelle: Schreiben MSB vom 14.07.2020 an die Bezirksregierungen in NRW