In einem Beitrag der Rheinischen Post äußert sich unsere Kanzlei zu der Häufigkeit von Anfragen von Eltern zum Zustandekommen von Zensuren in diesem Jahr sowie zu Prüfungsanfechtungen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass es erst möglich ist Widerspruch einzulegen, wenn die Zeugnisse ausgehändigt sind.
Quelle: Rheinische Post, 20. Juni 2020