Nach den kürzlich vom Bundestag und zuletzt am 10.09.2021 vom Bundesrat beschlossenen Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes soll für die Zeit einer andauernden epidemischen Lage eine Auskunftspflicht für bestimmte Beschäftigungsgruppen, u.a. Beschäftigte von Kitas, Schulen und Pflegeheimen, über ihren jeweiligen Impf- oder Genesenenstatus eingeführt werden. Eine wahrheitswidrige Antwort oder Weigerung eines von der Auskunftspflicht betroffenen Arbeitnehmers führt alsdann zu einer Pflichtverletzung des Arbeitsverhältnisses.

 

Quelle: Internet