Kita- und Schulschließungen sorgen in manchen Familien für Probleme. Die Betreuung des eigenen Nachwuchses hat oberste Priorität. Findet sich keine Lösung, bleibt ein Elternteil Zuhause. Dies wiederrum führt dazu, dass jener Elternteil seinem Beschäftigungsverhältnis nicht nachgehen kann. Aufgrund der fehlenden Leistungserbringung bleiben somit auch in den meisten Fällen die Gehaltszahlungen aus, wenn keine Option für Homeoffice besteht.
Doch viele Familien sind auf dieses Geld angewiesen. Eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes nach § 56 soll nun Entschädigungszahlungen auf den Weg bringen. Künftig können erwerbstätige Elternteile, die von den Kita- und Schulschließungen betroffen sind, über sechs Wochen 67 Prozent ihres monatlichen Nettoeinkommens beziehen. Voraussetzungen dafür: Die Kinder sind unter 12 Jahren alt, es besteht keine Möglichkeit auf eine anderweitige Betreuung und Gleitzeit- bzw. Überstundenguthaben sind nicht vorhanden.
Um die Entschädigungszahlungen mit einhergehender Auszahlung kümmert sich der Arbeitgeber. Dieser muss bei der zuständigen Landesbehörde einen Antrag stellen.