In einem Interview mit den Tagesthemen erklärt Frau Rechtsanwältin Schäfer, dass es sich um einen Straftatbestand handelt, wenn jemand Leistungen wie BAföG bezieht, die ihm nicht zustehen. Dies kann ein Strafverfahren zur Folge haben. In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass es aber oftmals schwierig nachzuweisen ist, ob es sich um einen Scheinstudenten handelt. Frau Schäfer verweist auf die angepassten Studienordnungen von Universitäten. Demnach wird eine Anzahl von Credit-Points festgelegt, die bis zu einem bestimmten Semester zu erreichen ist. Wenn Studenten diese nicht erreichen, werden sie exmatrikuliert.
Quelle: Tagesthemen, 21.03.2019: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-518637.html
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