Die deutschlandweite Verbreitung des Corona-Virus bedroht zunehmend die Existenz von kleinen- und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern. Waren eingangs besonders Betriebe aus den Geschäftsfeldern Tourismus, Eventmanagement, Messebau oder dem Gaststättengewerbe betroffen, bekommen nun auch immer häufiger Handwerksunternehmen sowie Dienstleister die Auswirkungen von Covid-19 zu spüren.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) möchte deshalb den „angeschlagenen“ Akteuren helfen: „Viele dieser Unternehmen benötigen Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Dafür weiten wir jetzt unsere Förderung unternehmerischen Know-hows aus – schnell und unbürokratisch“, sagt Thomas Bareiß, Mittelstandsbeauftragter beim Bundeswirtschaftsministerium.

Konkret sieht die Unterstützung wie folgt aus: Seit dem 3. April 2020 fördert das Ministerium Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil, heißt es in der dazugehörigen Pressemitteilung des BMWi. Die umgeänderten Förderkonditionen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2020 und seinen eine Ergänzung zu den bereits beschlossenen finanziellen Instrumenten der Bundesregierung.

Ziel der neuen Regelung sei es, die Unternehmen in die Lage zu versetzen, Maßnahmen entwickeln zu können, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufangen und weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, heißt es von Seiten des Ministeriums.