Welchen „Rattenschwanz“ hat eine Verschiebung der Abiturprüfungen auf Universitätsbewerbungen/-Zulassungen, Semesterbeginn?

Müssen die Schülerinnen und Schüler das jetzt alles widerstandslos hinnehmen? Oder kann da was gegen unternommen werden?

Werden die Prüfungsergebnisse dann nachher „anfechtbarer“? Welche Gründe könnten für eine Anfechtung angegeben werden?

Wie sieht das bei den Zehntklässlern aus, die sich im Zweifelsfall – durch den Schulausfall jetzt – ja sogar noch selber Unterrichtsinhalte beibringen müssen?

Können Schülerinnen und Schüler im Zweifelsfall auch Prüfungen ohne Nachteile absagen, wenn sie z.B. zu einer Risikogruppe gehören und auf jeden Fall Kontakte vermeiden wollen?

Das sind unter anderem Fragen, die viele Schüler/innen derzeit bewegen. Vor allem ist für viele wichtig, ob eine Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen im Zusammenhang mit Covid-19 in Frage kommen kann. Frau Rechtsanwältin Magdalena Schäfer hat heute morgen zu diesem Thema ein Interview beim WDR 5 im Morgenecho gegeben.

Kurz darauf hat Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer offiziell in einer Pressemitteilung verlauten lassen: „Die Landesregierung hält die Verschiebung der anstehenden Prüfungen aufgrund der aktuellen Entwicklungen für geboten und angemessen. Wir geben unseren Schülerinnen und Schülern jetzt Planungssicherheit, damit sie sich bestmöglich auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Dadurch sorgen wir für faire Bedingungen.“

Die neuen Termin für die Abiturprüfungen beginnen demnach am Dienstag, 12. Mai 2020. Letzter Prüfungstermin in diesem Haupttermin ist Montag, der 25. Mai.

Eine Rücktrittserklärung während einer Prüfung bzw. unmittelbar nach einer Prüfung erfordert in der Tat das Vorliegen einer Krankheit und die Vorlage einer (amts)ärztlichen Bescheinigung; außerdem müsste diese Rücktrittserklärung unmittelbar erfolgen. Ein plötzlicher Schicksalsschlag kann auch einen sonstigen Grund für eine Prüfungsunfähigkeit begründen. Für Schülerinnen und Schüler, die den Haupttermin nicht wahrnehmen können, wird es im Anschluss einen zentralen Nachschreibetermin geben.

Zur Pressemitteilung des Schulministeriums