Die Erweiterung der Vergabe von niedrigverzinslichen Darlehen wurde von der EU-Kommission am Dienstag, 02. April 2020, offiziell genehmigt. Durch diese beschlossene Vereinbarung können nun auch Landesförderinstitute Kreditprogramme gewähren, wie es bei der Förderbank KfW mit ihrem Sonderprogramm bereits der Fall war. Die effizienteren Rahmenbedingungen werden durch das sogenannte Temporary Framework der EU-Kommission zum Beihilferecht ermöglicht, welches am 19. März 2020 legimitiert wurde.
Das Sonderprogramm 2020 der KfW ist bereits seit dem 23. März aktiv. Innerhalb von zwei Wochen wurden dort bereits knapp 2.500 Kreditanträge im Gesamtwert von 9,8 Milliarden Euro gestellt. Das Sonderprogramm richtet sich an alle Unternehmen – die Größe spielt hier keine Rolle. Besonders die geringen Zinssätze als auch eine simplere Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro erleichtern die Wirtschaft.
Die neu beschlossenen Maßnahmen richten sich an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise vorrübergehend in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Dementsprechend können auch nur Unternehmen Kredite beantragen, die zum 31.12.2019 keine wirtschaftlichen Probleme hatten.