Der EuGH hat entschieden, dass die Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus zulässig ist, so dass ein angestellter Arbeitnehmer nicht geltend machen kann, dass es sich dabei um einen Missbrauch befristeter Arbeitsverträge handelt.
Herr Hubertus J. hatte kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt, weiter als Lehrer beschäftigt zu werden. Die Stadt Bremen erklärte sich damit einverstanden, einen weiteren Folgeantrag genehmigte sie jedoch nicht.
Herr J. führte an, die Befristung verstoße gegen das Unionsrecht, speziell gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.
Nach Auffassung des EuGH werden Personen, die das Rentenalter erreicht haben, durch eine entsprechende Regelung nicht gegenüber Personen benachteiligt, die dieses Alter noch nicht erreicht haben. Die Regelung, nach der das Ende des Arbeitsverhältnisses mehrfach hinausgeschoben werden kann, und zwar ohne weitere Voraussetzungen und zeitlich unbegrenzt, stelle eine Ausnahme vom Grundsatz der automatischen Beendigung des Arbeitsvertrages bei Erreichen der Regelaltersgrenze dar. Die streitige Regelung sei nicht geeignet, den Abschluss aufeinanderfolgender Arbeitsverträge zu fördern oder eine Quelle potenziellen Missbrauchs zulasten der Arbeitnehmer darzustellen. Außerdem sei bei der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses, um die es hier gehe, gewährleistet, dass der betreffende Arbeitnehmer zu den ursprünglichen Bedingungen weiterbeschäftigt werde und gleichzeitig seinen Anspruch auf eine Altersrente behalte.