Zum Thema Aufsichtspflicht von Lehrkräften während Klassenfahrten erklärt Frau Rechtsanwältin Schäfer in einem Interview mit dem WDR, dass Aufsichtspflicht keine lückenlose Überwachung bedeute, aber Lehrkräfte erreichbar sein müssten. Sie hätten die Pflicht, Kinder vor Gefahren zu schützen, vor allem, wenn Krankheiten bekannt sind.

 

Quelle: WDR Lokalzeit aus Düsseldorf, 04.09.2019: https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-duesseldorf/video-lokalzeit-aus-duesseldorf—270.html