In einem Beitrag auf „News4Teachers“ wird über ein von unserer Kanzlei geführtes Verfahren berichtet. Dabei geht es um eine Familie aus NRW, die am Oberverwaltungsgericht NRW einen Eilantrag gegen die geltende Coronabetreuungsverordnung gestellt hat. Sie fordert die sofortige Wiederaufnahme der Beschulung im Präsenzunterricht.

Quelle: News4Teachers, 04.06.2020: https://www.news4teachers.de/2020/06/familie-will-per-eilantrag-vollstaendigen-praesenzunterricht-vor-gericht-erwirken/