Aufgrund der Beschwerde des Naturschutzbundes (NABU) hat das OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 17.05.2019 die Anwendung des Pflanzenschutzmittels „Karate Forst flüssig“ über Kiefernwaldflächen im Landkreis Potsdam-Mittelmark gestoppt.

Gegenstand des Verfahrens war eine vom Landesbetrieb Forst Brandenburg beantragte und durch das zuständige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) erteilte Genehmigung, das genannte Pflanzenschutzmittel mittels Helikopter über Waldflächen zu versprühen, die von dem Kiefernschädling „Nonne“ befallen worden sind.

Anders als das Verwaltungsgericht Potsdam hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts den Antrag nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz für zulässig gehalten. Der Antrag hatte auch in der Sache Erfolg, weil die Genehmigungsbehörde die erforderlichen naturschutzrechtlichen, insbesondere artenschutzrechtlichen Prüfungen nicht durchgeführt hatte.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

 

Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 17.05.2019 https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.812196.php