Ob Schulpflicht von Schülern, die Pflicht von Präsenzunterricht von Lehrkräften oder die Öffnung von Ladenlokalen: Immer mehr Bürger und Unternehmen sehen ihre Grundrechte durch Maßnahmen des Bundes oder der Länder zur Eindämmung des Coronavirus gefährdet. Sie erheben Klagen und stellen auch Anträge in Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten beziehungsweise Oberverwaltungsgerichten (Normkontrollklage). Unter so genannten Eilverfahren oder auch vorläufigem Rechtsschutz versteht man die Möglichkeit, Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage – diese kann sich sogar über Jahre hinziehen – wirksam zu schützen. Auf diesem Wege wurde erreicht, dass Verordnungen, wie die Öffnung von Geschäften über 800m², für unzulässig erklärt wurden.

Medienberichten zufolge hat der Deutsche Richterbund angegeben, dass im Zusammenhang mit Corona bereits rund 1.000 Eilanträge eingegangen sind. Nach Angaben des Richterbund-Geschäftsführers deutete dies darauf hin, dass die allgemeine Akzeptanz für tiefgreifende Corona-Einschränkungen allmählich schwindet und der Wunsch nach Lockerungen wächst. Je länger die Beschränkungen anlässlich der Pandemie dauerten, desto engmaschiger seien sie auf ihre weitere Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Die hohe Zahl der Eilanträge dürfte allerdings auch darauf zurückzuführen sein, dass es innerhalb kurzer Zeit viele neue einschneidende Verordnungen und Änderungen gab.

Auf politischer Ebene kam es zu Kritik an gerichtlichen Entscheidungen, die einzelne Maßnahmen des Corona-Lockdowns aufgehoben hatten. So sagte Kanzleramtsminister Helge Braun der „Welt am Sonntag“, dass er es schon als Herausforderung empfinde, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne unserer Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren. Der Deutsche Richterbund hingegen erwiderte auf die Kritik, die Bundesregierung solle sich darüber bewusst sein, dass eine Korrektur unverhältnismäßiger Maßnahmen durch die Gerichte gerade in der aktuellen Ausnahmesituation erkennen ließe, dass der Rechtsstaat funktionierte.