In diesem Schuljahr kann in Nordrhein-Westfalen niemand sitzen bleiben – ausgenommen sind die Jahrgänge, in denen Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden können. Diese Regelung ist im Bildungssicherungsgesetz NRW vorgesehen, welches das Schulgesetz NRW anlässlich der Corona-Pandemie ändert. Hier ist jedoch genauer zu differenzieren, welche Jahrgangsstufen betroffen sind: Darunter fallen nicht nur die 9. und 10. Klassen an Haupt- und Realschulen sowie die Abiturienten, auch Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen an Realschulen sowie der 9. und 10. Klassen an Gymnasien und Gesamtschulen. Unabhängig von der Schulform werden in diesen Klassenstufen Abschlüsse mit der Versetzung erworben.
Wir empfehlen bei einer Nichtversetzung eine anwaltliche Prüfung der Angelegenheit.