Wird während eines dem Arbeitnehmer bereits gewährten Urlaubs für diesen – nicht selbst infizierten – Arbeitnehmer Quarantäne angeordnet, bleibt es bei der Urlaubsgewährung, da § 9 Bundesurlaubsgesetz nicht analog auf diesen Fall anzuwenden ist (Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 03.08.2021, Az.: 3 Ca 362 b/21).
Quelle: Juris