Beamtenrecht: Dienstunfälle können sich auch in Toilettenräumen ereignen – Aufenthalt auf Toilette nicht rein private Angelegenheit:
Beamtenrecht: Dienstunfälle können sich auch in Toilettenräumen ereignen – Toilettenräumen sind vom Dienstherrn beherrschte Risikobereiche
Das VG Berlin hat entschieden, dass ein Unfall in den Toilettenräumen einer Behörde für deren Beamten einen Dienstunfall darstellen kann.