In ihrem Artikel vom 27.07.2017 geht die Redaktion von der westen.de der Frage nach, welche Konsequenzen so genannte Schein-Studenten zu erwarten haben. Hochschulrechts-Expertin Magdalena Schäfer erklärt, dass sich durch den Studentenstatus Vorteile ergeben, unter anderem beim Kindergeld, bei der Krankenversicherung und im öffentlichen Nahverkehr. Sie verweist allerdings darauf, dass es sehr schwer sei jemandem nachzuweisen, nur eingeschrieben zu sein, um diese Vorteile zu nutzen. Seitens der Hochschulen bliebe ein striktes Vorgehen gegen Scheinstudenten aus, denn je mehr Studenten eingeschrieben seien, desto mehr Mittel vom Land bekämen die Hochschulen. Rechtsanwältin Schäfer verweist auf einen Fall aus dem Jahr 1999, bei dem einem Studenten ein Fachrichtungswechsel untersagt wurde, nachdem sein Scheinstudium herausgekommen war.

Beim BAföG hingegen sei die Situation anders. Wer versuche zu betrügen, handele vorsätzlich.
Wenn der Betrug bei anderen Leistungen wie Krankenkassenbeiträgen oder Kindergeld auffällt, liege die Zuständigkeit nicht bei der Universität, sondern der jeweiligen Behörde.

Quelle: derwesten.de, 27.07.2017 / https://www.derwesten.de/staedte/bochum/das-kann-dir-passieren-wenn-du-als-schein-student-auffliegst-id211373357.html