Insbesondere vorsätzliches und unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst sowie Verstöße gegen Pflicht zu Verfassungstreue und Mäßigung und Zurückhaltung durch eine Gymnasiallehrerin können zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen. Die Lehrerin hat u.a. während des Präsenzunterrichts an einer Corona-Versammlung mit Redebeitrag teilgenommen. Dazu Urteil des VG München vom 7.12.2021.

VG_München_19L__Kammer_M_19L_DK_21_1011_JURE220022073