Laut Artikel der Welt am Sonntag vom 19.03.2017 beschäftigen sich derzeit Hunderttausende Eltern in NRW mit der Frage, ob ihr Kind einen Platz an der Wunschschule bekommt. Die meisten müssen auf die Entscheidung noch etwa bis Ostern warten. Nachvollziehbar seien diese für die Eltern oftmals nicht. Dabei seien die Vergabebestimmungen in NRW klar geregelt, ebenfalls die oftmals kritisierte Auswahl nach dem Losverfahren. Wie eine Schule bei der Vergabe der Plätze vorgeht, könne sie selbst bestimmen. Henk Schönborn, Rechtsanwalt der Kanzlei Schäfer & Berkels, bestätigt in dem Artikel: „Die Rechtsprechung hält den Schulleiter grundsätzlich für einen neutralen Staatsbediensteten ohne eigene Interessen am Ergebnis des Losverfahrens.“ Da dies aber in der Praxis angezweifelt wird, kommen in dem Bericht Stimmen zu Wort, die eine öffentliche Verlosung fordern.

Als weiteres Kriterium für die Auswahl werde ein ausgewogenes Verhältnis von Schülern mit unterschiedlicher Muttersprache herangezogen, was laut Bericht der „Welt am Sonntag“ nach Angabe von Experten schlimmstenfalls dazu führen könne, dass Kinder keinen Platz an einer Schule bekommen, weil sie keine Zuwanderer sind. Dass das Muttersprachler-Kriterium prinzipiell zulässig ist und es dazu bereits Gerichtsurteile aus den 90er Jahren gibt, bestätigt auch Magdalena Schäfer, Fachanwältin für Verwaltungs- und Arbeitsrecht von der Kanzlei Schäfer & Berkels. Sie verweist ebenfalls darauf, dass das Verhältnis zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund dann ausgewogen ist, wenn es der Bevölkerungsstruktur des Stadtbezirks entspreche.

Im Hinblick auf die angeblich undurchsichtigen Aufnahmeentscheidungen der Schulen, dem unterschiedlichen Bildungsniveau an Grundschulen und Kindern auch die Möglichkeit zu geben, ihr Bildungspotential noch später auszuschöpfen, fordere Rot-Grün in NRW die Entscheidung für weiterführende Schulen nicht schon nach der 4. Klasse.
Darüber hinaus berichtet die „Welt am Sonntag“, dass Plätze an Bekenntnisschulen sehr gefragt seien, die Vergabepraxis aber traditionell bei Eltern für Unmut sorge, da diese angeblich die Kinder nach der Konfession auswählen, was nach dem Oberverwaltungsgericht eine Praxis ist, die unter dem Schutz der Landesverfassung stehe. Dementgegen werden Bildungsexperten und Politiker zitiert, die der Meinung sind, die Nähe zum Wohnort solle ausschlaggebend sein. An eine Reform wolle sich aber keine Partei heranwagen.

Quelle: Welt am Sonntag/NRW, 19.03.2017 / https://www.welt.de/regionales/nrw/article162948051/Der-erbitterte-Kampf-um-die-perfekte-Schule.html