In einem Beitrag vom 09.10.2017 wird in der WDR Lokalzeit von einem Rechtsstreit zwischen einem Geschichtswissenschaftler und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf berichtet. Die Universität fordert die Aberkennung seines Doktortitels wegen Plagiats, der Wissenschaftler hingegen bestreitet einen vorsätzlichen Täuschungsversuch. Das Urteil wird voraussichtlich nächste Woche bekannt gegeben.

Quelle: WDR Lokalzeit, 09.10.2017 / https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-duesseldorf/video-sklavenhandelsforscher-wehrt-sich-gegen-plagiatsvorwurf-100.html
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Generell ist zu beachten, dass die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im Hinblick auf Plagiatsvorwürfe sehr streng ist. Dennoch empfehlen wir die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten. Die Aberkennung eines Abschlusses stellt eine der schwersten Sanktionen des Prüfungsrechts dar. In der Regel muss dazu eine Täuschungshandlung (vornehmlich in Form eines Plagiats) nachgewiesen werden, die eine gewisse Erheblichkeit darstellen muss. Wie auch in dem Interview erwähnt, möchten wir darauf verweisen, dass ein solches Verfahren für eine Person, die einen Titel aberkannt bekommen soll, eine immense persönliche Belastung darstellt und die Frage aufwerfen, ob der Schutz der wissenschaftlichen Redlichkeit prinzipiell über das Schicksal einer einzelnen Person gestellt werden kann.

Kommentar Kanzlei Schäfer & Berkels