Recht auf höhere Refinanzierung eines Planstelleninhabers
Bei diesem Klageverfahren eines privaten Schulträgers einer Ersatzschule gegen das [...]
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Der Schulträger hat das Recht auf eine ermessensfreie Entscheidung gegen [...]
Das Verwaltungsgericht Minden stärkt die Privatschulfreiheit (Art. 7 Abs. 4 [...]
Einer privaten Ersatzschule kann die Anerkennung durch das Land nicht [...]
Die Schülerin einer privaten Ersatzschule ist auf der Grundlage der [...]
Für die Ausstattung von Alltagsschutzmasken, Schutzausrüstungsgegenständen sowie Desinfektionsmitteln und Hygieneartikeln [...]
Während das Land Nordrhein-Westfalen für die Abschlussprüfungen der 10. Klassen [...]
Ersatzschulfinanzierung: 10.02.2016 Eine ausschließlich als Pausenhof genutzte Schulhoffläche einer genehmigten Ersatzschule ist keine anzuerkennende schulisch genutzte Fläche im Sinne der §§ 109 Abs. 2 Satz 1, 110 Abs. 6 Satz 1 SchulG NRW.
Privatschulrecht/Prozessrecht: Verwaltungsgerichte dürfen Genehmigungsbedürftigkeit der Erweiterung privater Ersatzschulen in ihrem Urteil nicht offen lassen
Der Verfassungsgerichtshof Stuttgart entschied am 15.02.2016 anlässlich einer Verfassungsbeschwerde eines privaten Schulträgers, dass die Nichtzulassung der Berufung das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletze,
21.9.2015: Schüler aus Bremen dürfen nach NRW in die Berufsschule
Schüler aus Bremen dürfen nach NRW in die Berufsschule, positiver Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen vom 25.08.2015, AZ: 1 V 1347/15