Arbeitsrecht: Nach BAG gilt der gesetzliche Mindestlohn grundsätzlich auch für Bereitschaftszeiten

Arbeitsrecht: Nach BAG gilt der gesetzliche Mindestlohn grundsätzlich auch für Bereitschaftszeiten

Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zur vergütungspflichtigen Arbeit rechnen auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort - innerhalb oder außerhalb des Betriebs - bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen.

Arbeitsrecht: Höchstarbeitszeitberechnung bei Ärzten der Uniklinik Köln rechtswidrig – Ausgleichstage im Klinikdienst können nur Tage sein, an denen der Arbeitnehmer trotz Arbeitsverpflichtung nicht arbeitet

Arbeitsrecht: Höchstarbeitszeitberechnung bei Ärzten der Uniklinik Köln rechtswidrig - Ausgleichstage im Klinikdienst können nur Tage sein, an denen der Arbeitnehmer trotz Arbeitsverpflichtung nicht arbeitet

Das Oberverwaltungsgericht hat am 23.06.2016 entschieden, dass das Universitätsklinikum Köln bei der Berechnung der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit der bei ihm beschäftigten Klinikärzte bezahlte Urlaubstage und gesetzliche Feiertage, die auf Werktage fallen, nicht als Ausgleichstage berücksichtigen darf.

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