Schulrecht: Nur nächstgelegene staatliche Schule zur Berechnung der Schülerfahrtkosten maßgebend (2)

Schülerfahrtkosten: Nur nächstgelegene staatliche Schule zur Berechnung der Schülerfahrtkosten maßgebend

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage zweier Schülerinnen auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten stattgegeben. Einen entsprechenden Antrag hatte die beklagte Stadt zuvor mit der Begründung abgelehnt, Schülerfahrtkosten seien nur dann zu übernehmen, wenn der Schulweg ohne Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar sei.

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