Beamte erhalten Entschädigung für altersdiskriminierende Besoldung

Beamte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung für altersdiskriminierende Besoldung

Das Oberverwaltungsgerichts am 08.02.2017 im Fall eines Kommunal- und eines Landesbeamten entschieden, dass die Betreffenden für die Monate, in denen sie altersdiskriminierend besoldet worden waren, eine Entschädigung in Höhe von 100,00 € erhalten. Voraussetzung sei, dass sie ihre Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht hätten.

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